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   OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03   

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https://dejure.org/2004,14240
OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03 (https://dejure.org/2004,14240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2004 - 23 U 215/03 (https://dejure.org/2004,14240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2004 - 23 U 215/03 (https://dejure.org/2004,14240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03
    Der BGH führt in diesem Zusammenhang grundlegend aus, dass die MABV sich zwar als öffentliche Verordnung des Gewerberechtes mit Geboten und Verboten an Bauträger wendet, aber dennoch für die Bestimmung des von den Parteien angestrebten Sicherungszweckes von wesentlicher Bedeutung sei, weil nur eine Bürgschaft, die den Anforderungen des § 7 Abs. 1 S. 1 MABV genügt, dem Bauträger die Entgegennahme von Vorausleistungen des Auftraggebers erlaubt (BGH BB 2002, 1612 ff).

    Bei der Ermittlung des Umfangs der Haftung ist immer der Zweck des § 7 MABV zu bedenken, der darin besteht, dass Ansprüche auf Rückzahlung im Voraus geleisteter Beträge gesichert werden sollen, nicht aber weitere Schäden, die beispielsweise im Nichteintreffen erwarteter steuerlicher Vorteile oder Nutzungen liegen (BGH BB 2002, 1612 ff).

  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03
    Dies ist zutreffend (vgl. BGH NJW 1971, 421 f, Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl. 2004, § 286 Rdnr. 35, Wiedemann in Soergel, BGB, Band II, 12. Aufl. 1990, § 284 Rdnr. 17).
  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01

    Umfang und Sicherungszweck einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03
    Der Rechtsprechung nach sichert eine Bürgschaft gemäß § 7 MABV nur Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigungen bis zur Abnahme (BGH WM 2002, 2411 ff).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1977 - 2 U 66/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03
    So hat das OLG Frankfurt einmal eine Verwirkung nach Ablauf von 40 Jahren bejaht (MDR 1978, 52).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2004 - 23 U 215/03
    Der Geschädigte darf nicht besser gestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde, wobei allerdings nur solche Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen sind, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruches übereinstimmt, so dass Vor- und Nachteile bei einer wertenden Betrachtungsweise gleichsam eine Rechnungseinheit darstellen (BGHZ 91, 206, 209 f).
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